Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Ahnatal
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ahnatal - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 13:30 - 15:30
Dienstag 07:00 - 12:00 13:30 - 15:30
Mittwoch 08:30 - 12:00
Donnerstag 08:30 - 12:00 15:00 - 18:00
Freitag 08:30 - 12:00
1. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 (nur Bürgerbüro)
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust