Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Nentershausen - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsbund Linien 260 und 315
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
13.15 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
13.15 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Giptner-Mengel
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Ausweis, Pass, Reisepass