Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hünfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
Postfach
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 Uhr und 14.30 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Kontaktperson
Frau Nathalie Barz
Hausanschrift
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Herr Michael Richter
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Formulare
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust