Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Hilders - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Tourist-Info:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr (Mai bis Oktober)
Termine zu anderen Zeiten in allen Abteilungen nach Absprache möglich.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Ausweis, Reisepass