Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Homberg (Ohm) - II.3 Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze rund ums Rathaus, parkscheibenpflichtig (2 h)
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus/Innenstadt
Linien:- Bus: Linie 5332 Kirchhain-Homberg-Nieder-Gemünden und zurück
- Bus: Linie MR-80 Homberg-Schweinsberg-Schröck-Marburg
- Bus: Linie VB-13 Homberg-Kirtorf-Alsfeld und zurück
- Bus: Linie VB-71 Homberg-Gemünden-Ehringshausen und zurück
- Bus: Linie VB-81/82 Höingen-Deckenbach-Homberg-Gontershausen-
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen, aber telefonisch erreichbar
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust