Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Lahntal - Bürgerbüro
Beschreibung
Das Bürgerbüro ist die zentrale Service-Einrichtung und erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lahntal. Dies kennzeichnet sich schon alleine dadurch, dass sich die Büros unmittelbar im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung befinden und dort auch alle Telefonanrufe zentral eingehen. Persönliche Behördenbesuche als auch Anrufe werden von dort aus entweder bearbeitet oder an die zuständige Stelle innerhalb oder außerhalb der Gemeindeverwaltung weitergeleitet.
Im Bürgerbüro können die wichtigsten Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Gewerbemeldungen erledigt werden. Die Kolleg*innen sind zu den bekannten Servicezeiten zu erreichen.
Adresse
Postanschrift
Oberdorfer Straße 1
Postfach
35094 Lahntal
Öffnungszeiten
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch & Freitag - Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Pass, Reisepass Verlust, Reisepass