Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Merenberg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Allendorfer Straße 4
35799 Merenberg
Öffnungszeiten
- Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06471 9539-0
Telefon: 06471 9539-34
Telefax: 06471 9539-39
E-Mail: gemeindeverwaltung@merenberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis