Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
Postfach
35606 Solms
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Kontaktperson
Frau Marie-Theres Burzel
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-22
E-Mail: m.burzel@solms.de
Bürgerbüro
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 9100
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Frau Bärbel Eitz
Frau Yvonne Huber
Frau Susanne Strauß
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-24
E-Mail: s.strauss@solms.de
Frau Sonia Uhl-Roventa
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-25
E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis