Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Oberndorfer Straße 20

    Postfach

    35606 Solms

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Marie-Theres Burzel
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-22

      E-Mail: m.burzel@solms.de

    • Bürgerbüro
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 9100

      E-Mail: buergerbuero@solms.de

    • Frau Bärbel Eitz
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-20

      E-Mail: b.eitz@solms.de

    • Frau Yvonne Huber
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-23

      E-Mail: y.huber@solms.de

    • Frau Susanne Strauß
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-24

      E-Mail: s.strauss@solms.de

    • Frau Sonia Uhl-Roventa
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-25

      E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Pass, Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English