Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schöffengrund - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Kontakt
Gemeinde Schöffengrund - Passamt
Adresse
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung! Donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lyn Kate Stahl
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Fax: 06445 9244-66
E-Mail: lynkate.stahl@schoeffengrund.de
Telefon Festnetz: 06445 9244-32
Frau Laura Sophie Schmidt
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
E-Mail: laurasophie.schmidt@schoeffengrund.de
Fax: 06445 9244-66
Telefon Festnetz: 06445 9244-17
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust