Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst II.3 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jan-Thomas Becker (Sachbearbeiter Fachdienst II.3)
Frau Annja Immel (Sachbearbeiterin Fachdienst II.3)
Frau Nicole Sänger (Sachbearbeiterin Fachdienst II.3)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 2773 811119
E-Mail: nicole.saenger@Haiger.de
Fax: +49 2773 8119119
Frau Marie-Christin Palmerich (Sachbearbeiterin Fachdienst II.3)
Hausanschrift
E-Mail: marie-christin.Palmerich@haiger.de
Fax: +49 2773 811311
Telefon Festnetz: +49 2773 811118
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Ausweis, Reisepass