Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 140
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06441 803-399
E-Mail: meldeamt@asslar.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Aßlar
Empfänger: Stadt Aßlar
IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05
BIC: HELADEF1WET
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Ausweis, Reisepass