Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Staufenberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadthalle
Linien:- Bus: Linie VGO Buslinie 520 und 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadthalle
Linien:- Bus: Linie VGO Buslinie 520 und 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust