Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lich
Adresse
Postanschrift
Postfach 1253
35420 Lich
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
- Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgerbüros:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
- Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Fachdienst I.2 -Bürgerservice-
Adresse
Postanschrift
Postfach 1253
35420 Lich
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
- Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgerbüros:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
- Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@lorch-rhein.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust