Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hungen
Adresse
Postanschrift
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Hungen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Kaiserstraße 5 A
35410 Hungen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06402 85-81
Telefon: 06402 85-82
Telefon: 06402 85-84
Telefax: 06402 85-54
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Kontaktperson
Frau Larissa Wagner
Postanschrift
Kaiserstraße 5A
35410 Hungen
Nebengebäude
Telefon Festnetz: 06402 85-82
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Frau Lea-Marie Macht
Postanschrift
Kaiserstraße 5A
35410 Hungen
Nebengebäude
Telefon Festnetz: 06402 8584
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis