Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Allendorf
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vor dem Rathaus, Auf dem Festplatz
Anzahl der Stellplätze: 150
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhofstraße, Treiser Straße, Londorfer Straße
Linien:- Bus: Linie 520
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag,
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Dern (Leiterin)
Frau Nicole Ommert (Sachbearbeiterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust