Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Frau Janina Voit
Hausanschrift
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
E-Mail: janina.voit@woelfersheim.de
Frau Regine Obert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: regine.obert@woelfersheim.de
Frau Nadja Schön
Hausanschrift
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
E-Mail: nadja.schoen@woelfersheim.de
Frau Carmen Weingärtner
Frau Yvonne Willa
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Rathaus
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 973717
E-Mail: yvonne.willa@woelfersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Pass, Reisepass Verlust, Reisepass