Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Kiedrich - Fachdienst III Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Friedhofsangelegenheiten, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 27
65399 Kiedrich
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Erledigung ihrer Angelegenheiten den Bürgerservice im Kiedricher Rathaus aufsuchen wollen, dies vorab terminlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Patrick Ketter
Postanschrift
Marktstraße 23
65399 Kiedrich
Telefon Festnetz: 06123 905023
E-Mail: patrick.ketter@kiedrich.de
E-Mail: standesamt@kiedrich.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@kiedrich.de
Frau Linda Osterberg
Postanschrift
Marktstraße 23
65399 Kiedrich
Telefon Festnetz: 06123 905018
E-Mail: einwohnermeldeamt@kiedrich.de
E-Mail: linda.osterberg@kiedrich.de
E-Mail: standesamt@kiedrich.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Pass, Reisepass Verlust, Reisepass