Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Heidenrod - I.2.2 Einwohndermelde- und Gewerbeamt
Aktuelles
Im Fachdienst I.2.2 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Wahlen befinden sich folgende Aufgabenbereiche:
- Einwohner an- ab- und ummeldungen
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeummeldungen, Reisegewerbekarte
- Wahlbenachrichtigungen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vorm Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: E-Ladestation
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Gegenüber vom Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust