Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Dreieich - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstags (1. und 3. eines Monats):
08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Pass, Ausweis