Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Eschborn - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro (Unterortstraße 27A):
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag 13 bis 16 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 9 bis 13 Uhr
Öffnungszeiten Verwaltungsstelle Niederhöchstadt:
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 10 bis 15 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 490-999
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Internet
Stadt Eschborn - Fachbereich III Bürgerdienste, Stadtleben, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Ausweis, Reisepass