Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Hinweise für Eppstein: Reisepass: Verlustanzeige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Eppstein - BürgerBüro

    Adresse

    Postanschrift

    Am Stadtbahnhof 1

    65817 Eppstein

    Hausanschrift

    Am Stadtbahnhof 1

    65817 Eppstein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    Dienstag
    07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    Mittwoch
    07:00 Uhr - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de