Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Steinau an der Straße
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Steinau an der Straße - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 8.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
- Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
- Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
- Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.45 Uhr
- Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06663 973-52
Telefon: 06663 973-53
Telefon: 06663 973-54
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust