Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde <span style="hyphens:none;">Rodenbach</span> - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Grimm
Hausanschrift
Fax: 06184 599-56
Telefon Festnetz: 06184 599-15
E-Mail: nicole.grimm@rodenbach.de
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
Svenja Täufer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06184 599-68
Fax: 06184 599-56
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
E-Mail: svenja.taeufer@rodenbach.de
Bernd Weber
Hausanschrift
Fax: 06184 599-56
Telefon Festnetz: 06184 599-13
E-Mail: bernd.weber@rodenbach.de
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
Vanessa Wegfahrt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06184 599-14
Fax: 06184 599-56
E-Mail: buergerbuero@rodenbach.de
E-Mail: vanessa.wegfahrt@rodenbach.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis