Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Brachttal - Bürgerbüro und Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
Postfach
63636 Brachttal
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06053 6121-31
Telefon: 06053 6121-32
Telefon: 06053 6121-35
E-Mail: meldeamt@gemeinde-brachttal.de
Kontaktperson
Frau Laura Ritzke
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
E-Mail: standesamt@gemeinde-brachttal.de
E-Mail: meldeamt@gemeinde-brachttal.de
Telefon Festnetz: 06053 6121-31
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust