Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schmitten - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden und um Ihr Anliegen so rasch wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere Online-Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6084 4651
Telefon: +49 6084 4662
Telefax: +49 6084 4646
E-Mail: buergerservice@schmitten.de
Kontaktperson
Herr Lukas Engelmann
Frau Anette Fischer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust