Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst V.2 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust