Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Weiterstadt - Stadtbüro Weiterstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 13:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust