Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 11:30 Uhr
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 9702-11
Telefon: 06071 9702-12
Telefon: 06071 9702-13
Telefon: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Yeter Altun
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-11
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Susann Brand
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Anja Denktas
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-11
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Kirsten Heß
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-12
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Fabienne Schnarr
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-13
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust