Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Heppenheim - Bürgerbüro, Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Großer Markt 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 21

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag 8:00 Uhr – 15:00 Uhr,
    • Samstag 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Heppenheim (Bergstraße): Spezielle Hinweise für Stadt Heppenheim

    Für die Neuausstellung eines Reisepasses nach Verlust werden folgende Gebühren erhoben: 59,00 Euro für Personen über 24 Jahren, 37,50 Euro für Personen bis 24 Jahren.

    Gebühr: gebührenfrei



    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de