Express-Reisepass beantragen
Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Beschreibung
Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag.
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Bürgerservice / Tourist (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bachmann (Leitung Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 05653 9777-44
Frau Liebsch
Telefon Festnetz: 05653 9777-0
Frau Zuber
Telefon Festnetz: 05653 9777-40
Frau Eisenträger
Telefon Festnetz: 05653 9777-40
Internet
Bankverbindung
Stadkasse Sontra
Empfänger: Stadkasse Sontra
IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE60 5139 0000 0054 1375 08
BIC: VBMHDE5FXXX
Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen eG
Stadtkasse Sontra
Empfänger: Stadtkasse Sontra
IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
- in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)
Kosten
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten: Gebühr 22,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Weitere Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025
Stichwörter
Deutscher, schneller Reisepass, abgelaufen, Urlaub, Reiseausweis, Express, Reisepaß, Einreisebestimmung des Reiselandes, Auslandsreise