Reisepass Ausstellung express

    Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.

    Beschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. 
     

    Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lohra

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Naumann-Weg 2

    35102 Lohra

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06462 2007-0

    Telefax: 06462 2007-11

    E-Mail: info@lohra.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. 
    • Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen. 

    Formulare

    • Formulare: keine 
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
       

    Voraussetzungen

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort in der Passbehörde stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Gültigkeitsdauer:

    • bis 24 Jahre: 6 Jahre
    • ab 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
    • für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 102,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 32,00)
    • für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 124,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 03.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Identifikation, Reiseausweis, Reisepass ungültig, dringend, Urlaub, Ferien, Reisepass mit beschleunigter Abholzeit, verreisen, Pass, Auslandsreise, Reisepass beantragen, Ausweis, Ausland, Passangelegenheiten, Reisepass im Expressverfahren, Reisepass, Einreisebestimmung des Reiselands, Deutscher, Reisepass, abgelaufen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de