Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Langenselbold - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Postanschrift
Postfach 11 59
63501 Langenselbold
Öffnungszeiten
- Verwaltung
- Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
- Bürgerbüro
- Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
- Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort in der Passbehörde stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
Gültigkeitsdauer:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
- für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 102,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 32,00)
- für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 124,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 03.11.2022
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