Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise ein neuer Personalausweis ausgegeben.

    Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.

    Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

    Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

    Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen.

    Zur Beantragung eines Personalausweises wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.

    Der Antragsteller muss persönlich erscheinen um den Personalausweis zu beantragen, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind und die Unterschrift zu leisten ist, welche später im Personalausweis erscheint.

    Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Fertigstellung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist. Der Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis bei der hiesigen Stadtverwaltung zur Abholung bereitliegt.

    Bringen Sie bei Abholung bitte den PIN-Brief mit.

    Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis mitgebracht werden!

    Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.

    Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden 2 Passbilder benötigt.

    Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.


    Bearbeitungsdauer: ca . 10 Minuten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Waldeck, Stadt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-45

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Personalausweise
    Gesetz über Personalausweise
    Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Personen unter 24 Jahre  22,80 Euro

    Personen über 24 Jahre  37,00 Euro

    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises  10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Identitätsdokument, vorübergehend, vorläufig, elektronischer Personalausweis, PA, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Beantragung, Ausweis beantragen, Perso, Personalausweis, Personaldokument, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Neuer PA, neuer Personalausweis, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English