Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Personalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich. - Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
- Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
(http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
- in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Personalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich. - Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
- Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
(http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
- in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Fax: 06451 505-100
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Stadt Frankenberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Fax: 06451 505-100
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
22,80
Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis10,00
22,80
Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen