Personalausweis Ausstellung vorläufig
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    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Melde- und Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1
    34613 Schwalmstadt

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:30 Uhr, und 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr, und 13:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr, und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6691 2070

    Kontaktperson

    • Frau Anne Banasch
    • Frau Natalie Tautfest
    • Frau Jutta Hoos
    • Frau Charleen Bässe
    • Frau Larissa Hain
    • Frau Barbara Bätz

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
    • Sie sind in Deutschland gemeldet
    • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
    • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Vorläufiger Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Schwalmstadt: Personalausweis, vorläufiger

    Ausstellung eines Personalausweises bei Personen unter 24 Jahren(Erstausstellung, Verlust, Namensänderung oder Ausstellung nach Ablauf)

    Gebühr: 22,80 €

    Geburtsurkunde, Kinderausweis/Kinderreisepass oder alter PersonalausweisAusstellung eines Personalausweises bei Personen ab 24 Jahre(Verlust, Namensänderung oder Ausstellung nach Ablauf)

    Gebühr: 37,00 €

    Vorläufiger Personalausweis

    Gebühr: 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008
    Technisch geändert am 19.02.2026

    Stichwörter

    PA, Personalausweis, Personaldokument, Lichtbildausweis, Neuer PA, Beantragung, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, vorübergehend, Identitätsdokument, vorläufig, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis, Perso, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019