Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Niedenstein - Ausweis- und Passwesen
Adresse
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Kontakt
Kontaktperson
Marion Gustschin
Hausanschrift
E-Mail: marion.gustschin@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-37
Fax: 05624 9993-10
Sarah Koller
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Fax: 05624 9993-10
E-Mail: standesamt.chattengau@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-27
E-Mail: sarah.koller@niedenstein.de
Martina Pfaar
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Fax: 05624 9993-10
E-Mail: standesamt.chattengau@niedenstein.de
E-Mail: martina.pfaar@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-18
Lena Vollbrecht
Hausanschrift
Fax: 05624 9993-10
Telefon Festnetz: 05624 9993-19
E-Mail: lena.vollbrecht@niedenstein.de
Stadt Niedenstein
Adresse
Postanschrift
Obertor 8
34305 Niedenstein
Öffnungszeiten
Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lena Vollbrecht
Besucheranschrift
E-Mail: lena.vollbrecht@niedenstein.de
Telefon Festnetz: 05624 9993-19
Fax: 05624 9993-10
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen