Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Felsberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Felsberg-Gensungen
Linien:- Regionalbahn: Linie RT9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1180
34583 Felsberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr offene Sprechstunde
Kontakt
Telefon: 05662 502-33
Telefon: 05662 502-34
Telefon: 05662 502-36
Telefax: 05662 502-49
E-Mail: buergerbuero@felsberg.de
Internet
Weitere Informationen
Für Ihren Besuch im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Online-Terminvereinbarung über diesen Link: https://tevis.ekom21.de/fsb
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, vorübergehend, vorläufig, elektronischer Personalausweis, PA, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Beantragung, Ausweis beantragen, Perso, Personalausweis, Personaldokument, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Neuer PA, neuer Personalausweis, Ausweis