Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Bürgerbüro/Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Denise Fennel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5682 808-0
E-Mail: DeniseFennel@borken-hessen.de
Fax: +49 5682 808-165
Frau Luisa Lexa-Vogel
Besucheranschrift
E-Mail: LuisaLexaVogel@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-127
Fax: +49 5682 808-165
Herr Julian Traute
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
E-Mail: JulianTraute@borken-hessen.de
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-123
Frau Aileen Zakostelezky
Besucheranschrift
E-Mail: AileenZakostelezky@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-130
Fax: +49 5682 808-165
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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