Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Habichtswald - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Breiter Weg 4

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr 

    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

    Mi. 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Habichtswald - Einwohnermelde- und Passamt

    Adresse

    Postanschrift

    Breiter Weg 4

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr 

    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

    Mi. 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Einverständniserklärung für Antrag Personalausweis, Kinderreisepass, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass
    Einverständniserklärung für Antrag Personalausweis, Kinderreisepass, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)