Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für die Hofbieberer Bürger. Es beschäftigt sich mit Meldeangelegenheiten, dem Ausstellen von Ausweisen, Beantragung von Führungszeugnissen und der Friedhofsverwaltung. Zudem befindet sich hier auch das Fundbüro.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)
Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)
Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)
E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)
E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)
Internet
Weitere Informationen
Lioba Vogler
- Aufgaben der unteren Straßenbehörde
- allgemeine Ordungsverwaltung
- Wahlen
- Standesamt
Angelika Trapp
- Meldeangelegenheiten
- Ausweis-Dokumente
- Führungszeugnisse
- Parkausweise
Carolin Möller
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Friedhofsverwaltung
- Fundsachen
- Ausstellung von Fischeischeinen
- Durchführung von Sammlungen
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen