Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Für Wartenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Wartenberg: vorläufiger Personalausweis Gemeinde Wartenberg
Die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort nach der Beantragung.
Die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort nach der Beantragung.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Hinweise für Wartenberg: vorläufiger Personalausweis Gemeinde Wartenberg
1 Tag (Die Ausstellung des vorläufigen Personlausweises erfolgt sofort nach der Beantragung)
1 Tag (Die Ausstellung des vorläufigen Personlausweises erfolgt sofort nach der Beantragung)
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise für Wartenberg: vorläufiger Personalausweis Gemeinde Wartenberg
Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,00 €
Verwaltungsgebühr 15.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,00 €
Verwaltungsgebühr 15.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen