Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lollar - Fachdienst 1.3 Ordnung, Bürgerservice, Standesamt und Feuerwehr
Adresse
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Judith Bohländer
Hausanschrift
E-Mail: judith.bohlaender@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Franziska Gensterblum
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
E-Mail: franziska.gensterblum@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-0
Frau Diana Metzker
Hausanschrift
E-Mail: diana.metzker@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Stadt Lollar - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Diana Metzker
Hausanschrift
E-Mail: diana.metzker@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Franziska Gensterblum
Frau Judith Bohländer
Hausanschrift
Fax: +49 6406 920-299
E-Mail: judith.bohlaender@lollar.info
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen