Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Frau Janina Voit
Hausanschrift
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
E-Mail: janina.voit@woelfersheim.de
Frau Regine Obert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: regine.obert@woelfersheim.de
Frau Nadja Schön
Hausanschrift
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
E-Mail: nadja.schoen@woelfersheim.de
Frau Carmen Weingärtner
Frau Yvonne Willa
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Rathaus
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 973717
E-Mail: yvonne.willa@woelfersheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Ausweis, PA, Neuer PA, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Personaldokument, Ausweis ausstellen, Beantragung, vorübergehend, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, vorläufig