Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederdorfelden - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5

    61138 Niederdorfelden

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RB 34
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie MKK 31
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie MKK 24

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch 15:30-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6101 5353-22(Frau Scholz)

    Telefon: +49 6101 5353-14(Frau Falk)

    Telefax: +49 6101 5353-30

    E-Mail: m.falk@niederdorfelden.de

    E-Mail: p.scholz@niederdorfelden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Ausweis beantragen, Perso, Neuer PA, PA, Personalausweis, Identitätsnachweis, vorübergehend, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, vorläufig, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de