Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Di 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung!
Die Infothek ist besetzt:
Mo, Mi, Do 07:30 - 16:30 Uhr
Di 07:30 - 18:00 Uhr
Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-156
Telefon: 06051 830-158
Telefon: 06051 830-159
Telefax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Kontaktperson
Tanja Hein
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06051 830-159
Fax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Nadine Schumann
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06051 830-156
Fax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Stadt Gelnhausen - Stadtteilbüro Hailer-Meerholz
Adresse
Postanschrift
Jahnstraße 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 14:30 - 18:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eventuelle temporäre Änderungen an den Öffnungszeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Kontakt
Kontaktperson
Katharina Kümmer
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Fax: 06051 968761
Telefon Festnetz: 06051 6310
Weitere Informationen
Im Stadtteilbüro Hailer-Meerholz erhalten die Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger auch Restmüll- und Gartenabfallsäcke sowie Gelbe Säcke und Windelsäcke.
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen