Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bruchköbel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    63486 Bruchköbel

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bruchköbel - Abteilung 1 - Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    63486 Bruchköbel

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Ausweis beantragen, Perso, Neuer PA, PA, Personalausweis, Identitätsnachweis, vorübergehend, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, vorläufig, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de