Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.4.1 - Abteilung Einwohnerservice - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt-steinbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Steinbach (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Steinbach
Im Rathaus steht ein Foto-Terminal zur Verfügung, an dem Sie selbstständig biometrische Passfotos erstellen können. Die Kosten pro Bild betragen 11,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Fotos nicht ausgedruckt werden und daher nicht mitgenommen werden können. Dieser Service steht auch Kindern ab 5 Jahren zur Verfügung.
Im Rathaus steht ein Foto-Terminal zur Verfügung, an dem Sie selbstständig biometrische Passfotos erstellen können. Die Kosten pro Bild betragen 11,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Fotos nicht ausgedruckt werden und daher nicht mitgenommen werden können. Dieser Service steht auch Kindern ab 5 Jahren zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Hinweise für Steinbach (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Steinbach
Alle Antragsteller – einschließlich Kinder – müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen, um identifiziert zu werden (ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich aufgrund der Aufnahme von Fingerabdrücken sowie ab dem 10. Lebensjahr zur Leistung der Unterschrift).
Alle Antragsteller - einschließlich Kinder - müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen, um identifiziert zu werden (ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich aufgrund der Aufnahme von Fingerabdrücken sowie ab dem 10. Lebensjahr zur Leistung der Unterschrift).
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen