Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Steinbach - Amt 1.4.1 - Abteilung Einwohnerservice - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 20

    61449 Steinbach (Taunus)

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Steinbach (Taunus): Personalausweis, vorläufiger

    Im Rathaus steht ein Foto-Terminal zur Verfügung, an dem Sie selbstständig biometrische Passfotos erstellen können. Die Kosten pro Bild betragen 11,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Fotos nicht ausgedruckt werden und daher nicht mitgenommen werden können. Dieser Service steht auch Kindern ab 5 Jahren zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Steinbach (Taunus): Personalausweis, vorläufiger

    Alle Antragsteller - einschließlich Kinder - müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen, um identifiziert zu werden (ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich aufgrund der Aufnahme von Fingerabdrücken sowie ab dem 10. Lebensjahr zur Leistung der Unterschrift).

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    vorübergehend, Identitätsnachweis, Personalausweis, Identitätsdokument, Ausweis, Personaldokument, Lichtbildausweis, Ausweis beantragen, Perso, PA, Personalausweis beantragen, Neuer PA, vorläufig, Beantragung, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English