Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Personalausweis, vorläufiger

    Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt hierfür ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis. Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

    Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.

    Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt hierfür ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis. Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

    Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtbüro Innenstadt

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtbüro Dicker Busch

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
     

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstraße 5

    65428 Rüsselsheim am Main

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.

    Kontakt

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Personalausweis, vorläufiger

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)