Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Ines Becker
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-325
Telefon Festnetz: 06105 938-250
André Campos Oliveira
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Melanie Kreiner
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-309
Fax: 06105 938-321
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Elisa Ampukaev
Nawal El Hammouti
Norman Lang
Hausanschrift
Fax: 06105 938-970
Telefon Festnetz: 06105 938-770
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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