Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags, dienstags 8:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
mittwochs 8:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags geschlossen
donnertags 13:00 bis 18:30 Uhr
freitags 8:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Kreiner
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-321
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-309
André Campos Oliveira
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-250
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Ines Becker
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf
Kontakt
Kontaktperson
Nawal El Hammouti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-770
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Norman Lang
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-770
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: norman.lang@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Elisa Ampukaev
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-770
Fax: 06105 938-970
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen