Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1140
69479 Wald-Michelbach
Öffnungszeiten
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten für den Bereich "Zulassungswesen"
Montag:08.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
07.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Wald-Michelbach - GB II - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
In der Gass 17
69483 Wald-Michelbach
Postanschrift
Postfach 1140
69479 Wald-Michelbach
Öffnungszeiten
Montag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen